Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgänge für Arbeitgeber und internationale Pflegekräfte

Wir unterstützen Arbeitgeber in Hessen bei der Anerkennung internationaler Pflegefachkräfte: von Weiterbildungsplänen über Förderung bis zur Prüfungsvorbereitung.
Arbeitgeber begleitet internationale Pflegekraft auf dem Weg zur Kenntnisprüfung in Hessen

Wie wir Arbeitgeber und Pflegekräfte bei der Kenntnisprüfung unterstützen

Bei uns laufen Anmeldung, Vorbereitung und Prüfung aus einer Hand. Arbeitgeber melden Interessenten an, wir erstellen nach den Vorgaben des hessischen Landesamtes den erforderlichen Weiterbildungsplan – ein Dokument, das häufig für die Einreise, die Botschaft oder die Ausländerbehörde benötigt wird. Nach der Einreise beginnen die Anpassungskurse beziehungsweise die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Dabei legen wir Wert auf transparente Abläufe und regelmäßige Berichte.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung des Weiterbildungsplans nach Landesamt-Vorgaben
  • Anpassungslehrgänge und Vorbereitungskurse zur Kenntnisprüfung
  • Abnahme der Kenntnisprüfungen durch unsere Lehrkräfte
  • Unterstützung bei Förderanträgen (AZAV, Bildungsgutschein)
  • Persönliche Betreuung, fortlaufende Dokumentation und transparente monatliche Berichte

Wir sind AZAV-zertifiziert und können daher mit Maßnahmenummer Bildungsgutschein-gestützte Förderungen abrechnen. Arbeitgeber können so oft die Weiterbildungskosten reduzieren, weil die Antragstellung der Förderung über den Arbeitgeber laufen muss. Unsere zwei fest angestellten Lehrkräfte arbeiten stabil und mit wenig Dozentenwechsel, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich betreut werden und die bereits erbrachten Leistungen aus dem Herkunftsland ernst genommen werden.

Ein sicherer Start in die Anerkennung mit klarer Unterstützung

Ob Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: Wir prüfen Ihre Qualifikationen, erläutern den passenden Weg und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur Anerkennung in Hessen – transparent, persönlich und praxisnah.

Unser Ablauf - klar und strukturiert

Wir haben den Prozess so gestaltet, dass er die formellen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig für Arbeitgeber und Teilnehmer transparent bleibt.

Anmeldung und Weiterbildungsplan

Der Arbeitgeber oder die Einrichtung meldet den Interessenten bei uns an. Wir erstellen den Weiterbildungsplan nach den Vorgaben des hessischen Landesamtes, damit alle Behördenunterlagen vollständig sind und die Einreise vorbereitet werden kann.

Einreise und Kursbeginn

Nach der Einreise beginnen die Anpassungskurse oder die Prüfungsvorbereitung. Inhalte richten sich nach den Auflagen des Landesamtes und dem individuellen Kenntnisstand der Teilnehmer; wir dokumentieren Fortschritt und passen den Unterricht an Bedarf und Stärken an.

Prüfung und Abschluss

Am Ende steht die Kenntnisprüfung oder das Abschlussgespräch des Anpassungslehrgangs. Wir führen die Abnahme durch und stellen die erforderlichen Nachweise für die Anerkennung in Deutschland aus.

Regional verfügbar in Hessen

Wir arbeiten vorrangig im Kerngebiet Hessen und sind mit Sitz in Dreieich erreichbar. Die regionale Verfügbarkeit erleichtert schnelle Reaktionszeiten, persönliche Gespräche vor Ort und die Abstimmung mit Arbeitgebern und Behörden in Hessen.
Standort Dreieich für Anpassungslehrgang Pflege Dreieich in Hessen nahe Frankfurt

Warum unsere Vorgehensweise sinnvoll ist

Wir erklären, was konkret nötig ist, vermeiden unnötige Schritte und sorgen dafür, dass Behördenanforderungen zielgerichtet erfüllt werden.
Internationale Pflegekräfte bei Kenntnisprüfung Pflege Vorbereitung — AZAV-zertifiziert bei PflegebildungHoch3
Internationale Pflegekräfte bei Kenntnisprüfung Pflege Vorbereitung — AZAV-zertifiziert bei PflegebildungHoch3

Für wen dieses Angebot gedacht ist

Stimmen aus der Praxis

Förderung, Finanzierung und Behördenschritte

Eine zentrale Frage ist häufig: Wird die Teilnahme gefördert? Bei Anpassungslehrgängen besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit. Die Förderung wird über den Bildungsgutschein abgewickelt, für den in der Regel der Arbeitgeber den Antrag stellt. Unsere AZAV-Zertifizierung und die bestehende Maßnahmennummer ermöglichen die Abrechnung solcher Förderungen.

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Bei Anpassungslehrgängen ist in vielen Fällen eine Anstellung Voraussetzung für die Förderung.
  • Der Bildungsgutschein muss vom Arbeitgeber oder der Einrichtung beantragt werden, nicht vom Teilnehmenden selbst.
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung, liefern die erforderlichen Unterlagen (Weiterbildungsplan, Nachweise) und kommunizieren mit der Agentur für Arbeit, soweit gewünscht.

Für Verfahren aus dem Ausland erstellen wir den Weiterbildungsplan so, dass er von Botschaften oder Ausländerbehörden akzeptiert wird. Nach Einreise koordinieren wir den Start der Kurse und die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung.

Ein sicherer Start in die Anerkennung mit klarer Unterstützung

Ob Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: Wir prüfen Ihre Qualifikationen, erläutern den passenden Weg und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur Anerkennung in Hessen – transparent, persönlich und praxisnah.

Weitere angebotene Leistungen

Fachbeiträge und praktische Hinweise

Was ist Kenntnisprüfung Pflege und warum ist sie für viele internationale Pflegekräfte wichtig?

Unterschied Anpassungslehrgang Kenntnisprüfung Pflege: Was passt besser zur Anerkennung?

Pflegeanerkennung in Hessen

Antwort: Der Bildungsgutschein wird in der Regel vom Arbeitgeber oder der Einrichtung beantragt. Bei Anpassungslehrgängen ist häufig eine Anstellung Voraussetzung für die Förderung. Wir beraten Arbeitgeber dazu und stellen die nötigen Unterlagen bereit.

Antwort: Der Anpassungslehrgang ist eine ergänzende Qualifizierung, die dazu dient, vorhandene Kenntnisse aus dem Ausland an die Anforderungen in Deutschland anzupassen; er endet oft mit einem Abschlussgespräch (mündliche Prüfung). Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ist speziell auf die formale staatliche Prüfung ausgerichtet, die zur Anerkennung der Berufsausbildung führt. Beide Wege sind bei uns verfügbar.

Antwort: Die Dauer hängt vom individuellen Kenntnisstand, den Auflagen des zuständigen Landesamtes und dem gewählten Weg (Anpassungslehrgang oder Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung) ab. Konkrete Zeiträume nennen wir erst nach Sichtung der Unterlagen und einer fachlichen Einschätzung, damit die Planung verlässlich ist.

Antwort: Ja. Wir erstellen den Weiterbildungsplan nach den Vorgaben des hessischen Landesamtes, liefern die Unterlagen, die häufig für Botschaften oder Ausländerbehörden benötigt werden, und begleiten die Kommunikation mit Arbeitgebern und Behörden soweit gewünscht.

Antwort: Unsere Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert, sodass eine Abrechnung über Bildungsgutscheine möglich ist. Wir arbeiten mit einer vorhandenen Maßnahmennummer für die Förderung durch die Agentur für Arbeit. Konkrete Unterlagen und Zertifikate zeigen wir Arbeitgebern im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen zur Kenntnisprüfung und Förderung